Welcher Mindestreservesatz galt bei der Europäischen Zentralbank (EZB) ab dem 18. Januar 2012?
Die Europäische Zentralbank (EZB) verlangt von Kreditinstituten, auf Girokonten bei den nationalen Zentralbanken Pflichteinlagen zu unterhalten: diese werden als "Mindestreserven", "Mindestreservesoll" oder „Reserve-Soll“ bezeichnet.