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Frage vom 23.11.2022
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Was bedeutet "Protestatio facto contraria non valet"?
Handlungen aus (lautem) Protest zählen nicht.
Protestanten sind rechtlich keine Kammerdiener.
Gesetzeswidriger Protest ist rechtlich unwirksam.
Ein Widerspruch entgegen dem (tatsächlichen) Handeln gilt nicht.
Kategorie:
Sprache
| Quiz:
Latein
Richtig: 17 | Falsch: 12
Sowohl der Widerspruch (protestatio) als auch das tatsächliche Handeln (factum) können als einander entgegengesetzte Willenserklärungen verstanden werden.
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