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Frage vom 15.11.2025
📊 2 ✓ 0 ⭐ 0
Wann müssen Unterlagen i.d.R. von der Verwaltungsstelle angeboten werden?
laut Hessischem Archivgesetz
Wann müssen Akten i.d.R. dem Archiv angeboten werden?
Kategorie: Geschichte | Quiz: Quellenkunde und Archivwissenschaft
Richtig: 2 | Falsch: 0
Unterlagen müssen spätestens 30 Jahre nach ihrer Entstehung angeboten werden, sofern keine anderen Aufbewahrungsfristen bestehen.
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