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Frage vom 15.11.2025
📊 2
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⭐ 0
Wann müssen Unterlagen i.d.R. von der Verwaltungsstelle angeboten werden?
laut Hessischem Archivgesetz
Wann müssen Akten i.d.R. dem Archiv angeboten werden?
30 Jahre nach Entstehung
50 Jahre nach Entstehung
Sofort nach Bearbeitung
10 Jahre nach Entstehung
Kategorie:
Geschichte
| Quiz:
Quellenkunde und Archivwissenschaft
Richtig: 2 | Falsch: 0
Unterlagen müssen spätestens 30 Jahre nach ihrer Entstehung angeboten werden, sofern keine anderen Aufbewahrungsfristen bestehen.
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