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Frage vom 08.09.2024
Was bedeutet "Protestatio facto contraria non valet"?
Gesetzeswidriger Protest ist rechtlich unwirksam.
Ein Widerspruch entgegen dem (tatsächlichen) Handeln gilt nicht.
Handlungen aus (lautem) Protest zählen nicht.
Protestanten sind rechtlich keine Kammerdiener.
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Kategorie:
Recht
| Quiz:
Deutsches Privatrecht
Richtig: 2 | Falsch: 9