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Frage vom 08.09.2024
Was bedeutet "Protestatio facto contraria non valet"?
Gesetzeswidriger Protest ist rechtlich unwirksam.
Handlungen aus (lautem) Protest zählen nicht.
Protestanten sind rechtlich keine Kammerdiener.
Ein Widerspruch entgegen dem (tatsächlichen) Handeln gilt nicht.
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Kategorie:
Recht
| Quiz:
Deutsches Privatrecht
Richtig: 1 | Falsch: 6