Frage vom 08.09.2024
Was bedeutet "Protestatio facto contraria non valet"?
Ein Widerspruch entgegen dem (tatsächlichen) Handeln gilt nicht. Handlungen aus (lautem) Protest zählen nicht. Protestanten sind rechtlich keine Kammerdiener. Gesetzeswidriger Protest ist rechtlich unwirksam.
Kategorie: Recht | Quiz: Deutsches Privatrecht
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